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Gesellschafter

Seit 20. Januar 2014 hat die Musikschule Huttwil einen Leistungsvertrag mit den folgenden Gemeinden:

Der Leistungsvertrag regelt Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner. Gemäss Musikschulgesetz unterstützen die Gemeinden den Instrumentalunterricht mit rund 32% der Bruttokosten, der Kanton 28%. Die restlichen 40% werden durch das Schulgeld gedeckt.